Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich:
Nachstehende AGB sind Grundlage aller Verkaufs- und Lieferverträge der RIESER GmbH. mit Unternehmen lt. Österreichischem Unternehmensgesetzbuch (UGB) i. d. j. g. Fassung. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen von Käufern bzw. Vertragspartnern sind unwirksam ohne dass es eines Widerspruches bedarf. Dies gilt auch für Fälle in denen uns abweichende Geschäftsbedingungen übermittelt werden oder wir im Rahmen von Geschäftsfällen auf die Existenz solcher in jeglicher Form hingewiesen werden.
Sollten wir einer Abänderung unserer AGB zustimmen ist für die Gültigkeit eine schriftliche Bestätigung der Geschäftsleitung notwendig.

2. Angebote, Aufträge, Auftragsbestätigungen:
Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich, es sei denn, wir geben eine für uns bindende Gültigkeitsdauer an. Aufträge erlangen für den Verkäufer erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung bzw. mit Auslieferung der Ware Verbindlichkeit. Die in Angeboten gemachten Produkteigenschaften sind immer Mittelwerte die als Hinweis zu verstehen sind, es sei den dass bestimmte Eigenschaften ausdrücklich garantiert werden.

Die im Zusammenhang mit Angeboten gelieferten Muster gelten immer als Typmuster.

Als vereinbarte Beschaffenheitsmerkmale der Ware gelten grundsätzlich nur unsere Produktspezifikationen. Spezifikationen, Warenbeschreibungen und Qualitätsangaben sowie mündliche Auskünfte des Verkäufers sind niemals eine Zusicherung für die Verwendbarkeit der Ware oder der Eignung für einen bestimmten Zweck.

Anwendung, Verwendung, Be- und Verarbeitung der bezogenen Waren liegen ausschließlich im Verantwortungsbereich des Käufers. Eine anwendungstechnische Beratung des Verkäufers, unabhängig ob in Wort oder Schrift gilt nur als unverbindlicher Hinweis, auch in Bezug auf Schutzrechte Dritter.

Dies RIESER GmbH ist nicht verpflichtet Vertragsvorgaben des Käufers oder die Verwendung von Vorlagen die  im Rahmen der Vertragserfüllung vom Käufer zur Verfügung gestellt werden (z.B. Bildmaterial, Logos,..)  jedwede Schutzrechte Dritter verletzt sowie sichert der Käufer dem Verkäufer zu ihn vor Ansprüchen der Rechteinhaber in vollem Umfang zu schützen.

3. Lieferung, Versand:
Erfüllungsort für die Lieferung ist der vereinbarte Liefer- oder Verladeort, mangels anderer Vereinbarung das Auslieferungslager. Lieferungen erfolgen stets zu den bestätigten Preisen und Bedingungen gemäß den Standardspezifikationen oder den vereinbarten Spezifikationen.
Feste Lieferfristen bestehen nicht. Sofern ein Liefertermin schriftlich zugesagt wird, ist der angegebene Kalendertag als  ermittelter Wert zu verstehen, der sich aufgrund der  erwarteten Abwicklungszeiten für die Auftragserfüllung durch unser Unternehmen sowie unsere logistischen Partner bei störungsfreiem Geschäftsbetrieb ergibt. Abweichungen vom Liefertermin sind daher zulässig sofern kein unbedingtes Fixgeschäft vereinbart wurde. Im Falle eines Lieferverzuges ist der Käufer nicht zur Geltendmachung von Verzugsschadensersatzansprüchen berechtigt, wenn der Verzug weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt oder begründet worden ist.

Sofern nicht etwas anderes vereinbart wird, versendet die RIESER GmbH. Waren auf Gefahr und Rechnung des Käufers. Werden zwischen Verkäufer und Käufer Lieferbedingungen schriftlich vereinbart gelten für die Auslegung die INCOTERMS®2020 sofern nicht anders in der Auftragsbestätigung angegeben. 

Liefert der Verkäufer die vereinbarte Ware ordnungsgemäß und gerät der Käufer in Annahmeverzug,  geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache auf den Besteller über. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Verkäufer  berechtigt, den entstehenden Schaden - einschließlich des Ersatzes etwaiger Mehraufwendungen - ersetzt zu verlangen. Gleiches gilt für Schuldnerverzug des Käufers.

Teillieferungen sind in einem für den Besteller zumutbarem Umfang zulässig, ohne dass es hierfür einer gesonderten Vereinbarung bedarf, wenn die Ware ohne Einschränkung einsetzbar ist, die Lieferung der restlichen Ware sichergestellt und dem Besteller kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen. 

Bei allen Aufträgen ist eine 5%-ige Mehr- oder Minderlieferung zulässig.

Wir behalten uns die Wahl der Liefer- und Versandwege bzw. -arten vor. Erfolgt der Versand auf besondere Anweisung des Käufers, durch dessen Veranlassung oder auch ihn selbst gehen alle verursachten Kosten gehen zu Lasten des Käufers und er trägt alle Gefahren.

Höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen und sonstige Ereignisse die zu einer Behinderung oder Erschwerung der Lieferung(en) führen berechtigen uns zu einer entsprechenden Verlängerung der Lieferfrist einschließlich erforderlicher Anlaufzeiten oder zum Rücktritt vom Vertrag.

4. Preise:
Soweit nicht anders vereinbart oder explizit angegeben sind alle angegebenen Preise Nettopreise und gelten ab Auslieferungslager  (EXW, Incoterms® 2020). Die Verrechnung erfolgt zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und etwaiger gesetzlich vorgeschriebener oder behördlich angeordneter Gebühren und Abgaben.

Der Verkäufer hat das Recht, die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Maßnahmen (z.B Zolltarife, Strafzölle, Zuschläge,…) entstehenden Mehrkosten für Beschaffung und Lieferung der Kaufsache, die  nach Vertragsabschluss und vor Lieferung verfügt werden an den Kunden weiterzugeben.

5. Zahlung:
Lieferungen sind wie vertraglich vereinbart bzw. in der Auftragsbestätigung und Faktura in den Zahlungskonditionen angegeben unter Ausschluss der Kompensation zahlbar. Der Verkäufer ist berechtigt eingeräumte Zahlungsziele zu verkürzen und sämtliche Forderungen fällig zu stellen wenn der Käufer mit einer fälligen Forderung im Verzug ist oder bei vereinbarter Teilzahlung mit einer Rate in Verzug ist. Wir behalten uns vor, falls berechtigte Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Käufers bestehen oder Zahlungsverzug aus einem Geschäft vorliegt, übernommene Lieferverpflichtungen nicht auszuführen ohne dass dadurch Schadenersatzansprüche des Käufers ausgelöst werden können.

Der Käufer ist nicht berechtigt mit Gegenforderungen aufzurechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen, es sei denn dass die Gegenforderung oder das Zurückbehaltungsrecht rechtskräftig festgestellt oder von der Rieser GmbH schriftlich anerkannt ist. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller insoweit nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

Bei Zahlungsverzug gelten, vorbehaltlich der Geltendmachung des tatsächlichen höheren Verzugsschadens oder des Nichterfüllungsschadens, 6 % über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank als vereinbart.

6. Eigentumsvorbehalt, Eigentums- und Urheberrechte
Gelieferte Waren und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung und Gutschrift auf einem Geschäftskonto der RIESER GmbH  in ihrem Eigentum. Der Käufer ist ermächtigt über Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen solange er nicht in Verzug ist. Im Falle des Verzuges ist der Verkäufer berechtigt die Herausgabe der Vorbehaltsware ohne Nachfristsetzung und ohne Rücktritt vom Vertrag zu verlangen. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen der Ware, ungeachtet ob im Originalzustand oder als weiterverarbeitete Ware sind unzulässig.
Bei Verarbeitung oder Vermischung  der Ware mit dem Eigentum des Kunden erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt anteilig unter Ausschluss der Herstellerhaftung auf die Ware die dadurch entsteht sowie bei Weiterverkauf auf den erzielten Erlös im Ausmaß der zugrundeliegenden Forderung. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware ist der Verkäufer verpflichtet auf das Eigentum der  RIESER GmbH  hinzuweisen und diesen  unverzüglich und umfassend zu informieren.

Bei vertragswidrigem Verhalten, insbesondere Zahlungsverzug, ist der Käufer nicht mehr berechtigt die unter Eigentumsvorbehalt stehende  Kaufsache weiter zu veräußern oder zu verarbeiten. Die Kosten für die Wahrung der Rechte  der Rieser GmbH gehen zu Lasten des Käufers.

Wir behalten uns alle Rechte - insbesondere Eigentums- und Urheberrechte - an allen Unterlagen vor, die dem Besteller im Zusammenhang mit dem Angebot, der Erteilung und der Durchführung von Aufträgen zur Verfügung gestellt werden. Diese Unterlagen dürfen ohne unsere Zustimmung Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

7. Höhere Gewalt, Vertragshindernisse:
Höhere Gewalt jeder Art und zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Vertragshindernisse (zB. Betriebsstörungen, Lieferausfälle von Vorlieferanten, Verkehrsstörungen, Streiks,…) die wir nicht zu vertreten haben, befreien die  RIESER GmbH von Lieferung oder Abnahme der Ware für die Dauer der Störung und den Zeitumfang ihrer Wirkung. Wird infolge solcher Ereignisse die Lieferung der Ware um mehr als acht Wochen verhindert, so sind beide Teile zur Auflösung des Vertrages berechtigt. Schadenersatzansprüche gegen den Verkäufer sind dabei ausgeschlossen.
Bei teilweisem oder vollständigem Wegfall der Bezugsquellen des Verkäufers kann dieser zu keinem Zeitpunkt verpflichtet werden sich bei anderen Bezugsquellen einzudecken.

8. Mängel, Gewährleistung und Schadenersatz:
Der Käufer (oder der vereinbarte Empfänger) ist verpflichtet, die Ware nach Erhalt auf seine Kosten unverzüglich zu prüfen - insbesondere hinsichtlich Vollständigkeit, Gewicht oder Beschädigungen der Verpackung  - und diesbezügliche Beanstandungen auf dem Lieferschein und dem Frachtbrief zu vermerken und vom Frächter/Lieferdienst bestätigen zu lassen. Unterlässt er dies und bescheinigt eine einwandfreie und mengenmäßige korrekte Anlieferung kann er diesbezügliche Mängel nicht mehr geltend machen.

Mängel sind vom Käufer unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung der Ware schriftlich unter Einsendung von Belegen (zB. Produktanalysen, Muster, Bildmaterial....) zu rügen.

Bei verborgenen Mängeln ist die schriftliche Rüge binnen sechs Monaten nach Lieferung, jedoch immer vor der Ver- oder Weiterbearbeitung der Ware sowie mindestens 1 Monat vor Ablauf der angegebenen Mindesthaltbarkeit der Ware bei sonstigem Ausschluss zu erheben.

Mängelansprüche der Rieser GmbH gegenüber dem Käufer verjähren frühestens nach 12 Monaten.

Beanstandete Ware darf ohne Zustimmung des Verkäufers nicht zurückgesendet werden.
Begründete und rechtzeitig angezeigte Mängel wird der Verkäufer durch Preisnachlass, Nachbesserung, Umtausch oder Rücknahme beseitigen. Der Verkäufer ist jedoch nicht verpflichtet verkaufte Ware zurückzunehmen oder den Käufer zu entschädigen wenn diesem das In-Verkehr bringen oder Verwenden der erworbenen Ware in jeglicher Weise beschränkt oder verboten wird.

Gewährleistungsansprüche gegen die RIESER GmbH. können nicht abgetreten werden.
Im Übrigen ist unsere Haftung für Vertragsverletzungen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

Ersatzansprüche aus Mangelfolgeschäden im Falle leichter Fahrlässigkeit sowie aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten durch den Verkäufer sind ausgeschlossen.
Sofern nicht gesetzlich anders geregelt sind Ersatzansprüche in jedem Fall auf die Höhe des Fakturenwertes beschränkt.

Eine Haftung für Sachschäden aufgrund eines fehlerhaften Produkts wird, mit Ausnahme von Endverbrauchern, ausgeschlossen. Der Käufer vereinbart mit Verkäufer eine allfällige Schutzwirkung dieses Vertrages zu Gunsten Dritter auszuschließen. Der Käufer ist verpflichtet diesen Haftungsausschluss an seine Kunden weiterzugeben und diese für eine entsprechende Weitergabe an weitere  Abnehmer zu verpflichten.

9. Sonstige Rechte und Pflichten:
Der Käufer darf Waren die er vom Verkäufer für den Weiterverkauf bezogen hat nur in der vorgesehen Verpackung unter Beigabe und Einhaltung der gesetzlich oder behördlich vorgeschriebenen Vorschriften, Kennzeichnungen, Begleitpapiere oder Informationen in Verkehr setzen. Dies gilt besonders für Fälle in denen der Käufer einen Erwerb für den Weiterverkauf nicht angezeigt hat. Der Wiederverkäufer haftet dem Verkäufer für jeden Schaden der durch die Nichteinhaltung verursacht wird.

10. Allgemeine Bestimmungen:
Sollten einzelne Bestimmungen oder Teile dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertrages nicht berührt. Eine unwirksame Regelung gilt als durch eine solche Regelung die dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt und wirksam ist.

11.  Gerichtsstand und Erfüllungsort:
Gerichtsstand, Erfüllungsort für Lieferung (auch Francolieferung) und Zahlung  ist unser Firmensitz. Der Gerichtsstand ist das für den Firmensitz zuständige Gericht. Der Verkäufer hat jedoch das Recht seine Ansprüche an dem allgemeinen Gerichtsstand des Käufers geltend zu machen. Es gilt österreichisches Recht.

Mattersburg, am 01.01.2021